Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2000 - 24 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3868
OLG Hamm, 23.05.2000 - 24 U 19/00 (https://dejure.org/2000,3868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 24 U 19/00 (https://dejure.org/2000,3868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 24 U 19/00 (https://dejure.org/2000,3868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungserweiterung und Risikoerhöhung für den Bürgen aufgrund einer nachträglich geänderten Frist; Mietausfallschaden und Vertragsstrafe als Ansprüche im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Einhaltung der Ausführungsfrist bei der Errichtung eines Gebäudes nach ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern bei veränderten Ausführungsfristen im Erstprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 765 Abs. 1, § 767 Abs. 1
    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern und Mietausfallschäden sowie Vertragsstrafe bei nachträglicher Verlängerung der Ausführungsfrist eines Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 765 § 767 Abs. 1 S. 3
    Haftung des Erfüllungsbürgen bei Verlängerung der Ausführungsfristen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wirkt sich eine Verlängerung von Ausführungsfristen auf die Erfüllungsbürgschaft aus? (IBR 2000, 378)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 471
  • NZBau 2002, 56 (Ls.)
  • WM 2002, 1509
  • BauR 2002, 495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79

    Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 24 U 19/00
    Es kann dahinstehen, ob die geänderten Ausführungsfristen bereits zum Erlöschen der Bürgenhaftung führen, weil die ursprünglich verbürgte Schuld mit der geänderten Hauptschuld nicht mehr identisch ist (vgl. BGH NJW 1980, 2412 (2413)).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 111/03

    Inanspruchnahme einer Vorauszahlungsbürgschaft

    In der Rechtsprechung wird ein Hinausschieben der Fälligkeit einer verbürgten Forderung, insbesondere eine Verlängerung der Bauausführungsfrist, deshalb als Erweiterung der Verpflichtung des Bürgen im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 2/98, WM 2000, 1141, 1143; OLG Hamm NZBau 2000, 471).
  • OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06

    Wortlaut der Bürgschaftserklärung und Anlass der Bürgschaftsübernahme als

    Dies wiederum hätte durchaus eine Risikoerhöhung für die Klägerin zur Folge gehabt, weil auch sie bei der Hauptschuldnerin erst später hätte Regress nehmen können und sich hierdurch der Zeitraum ihrer Haftung verlängert hätte (vgl. OLG Hamm, BauR 2002, 495 - der Fall ist allerdings im Ergebnis nicht vergleichbar, weil die dortige Bürgschaftserklärung ausdrückliche, später abgeänderte Fristbestimmungen hinsichtlich des Ausführungszeitraums der Hauptschuld enthält, woraus das OLG Hamm gefolgert hat, dass die Bürgin gerade für die Einhaltung dieser Fristen durch die Hauptschuldnerin einstehen wollte).
  • OLG München, 26.02.2002 - 28 U 3865/01

    Anwendungsbereich des § 767 BGB

    Die Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2000 (NZBau 2000, 471) ist nicht einschlägig, da bei dieser Entscheidung eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorlag und zudem die Fälligkeitszeitpunkte ausdrücklichen in die Bürgschaftserklärung hineingeschrieben waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht